Die Übertrittsprüfungen werden von einer Übertrittskommission vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet.
Die Übertrittskommission setzt sich aus mindestens je einem Vertreter der Primar-, der Ober-, der Realschule und des Gymnasiums zusammen. Sie wird von der Regierung bestellt; als Vorsitzenden bestimmt die Regierung einen Mitarbeiter des Schulamtes.
| Rechtsgrundlage |
Art. 29 der Verordung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I, LGBl. 2001 Nr. 140 |
| Wahlbehörde |
Regierung |
| Mandatsperiode |
2023/2024 bis 2025/2026 |
| Wahl |
28. Juni 2022 |
| Ersatzwahl |
21. Oktober 2025 / 3. April 2023 |
| Vorsitz |
- Gübeli Marcel, Schulamt (Abteilung Volksschule)
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| Mitglieder |
- Büchel David (Sekundarschule Triesen)
- Büchel Sandro (Sekundarschule Vaduz)
- Dünser Philipp (Primarschule Schaan)
- Hilti Roland (Liechtensteinisches Gymnasium)
- Laternser Lukas (Primarschule Balzers)
- Kaya Yavuz (Schulamt, Schulaufsicht Sekundarschulen)
- Ritter Daniel (Schulamt, Schulaufsicht Gemeindeschulen)
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