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Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Ausser­gericht­liche Sch­lich­tungs­stelle im Finanzdienstleis­tungs­bereich

Die Aussergerichtliche Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich widmet sich der Beilegung von Streitfällen zwischen Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern. Im Streitfall vermittelt sie zwischen den Parteien auf geeignete Weise, um eine Einigung herbeizuführen. Die Aussergerichtliche Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich dient auch als Anlaufstelle für Beschwerden von Organisationen, die sich landesweit und statutenmässig dem Konsumentenschutz oder anderen Zahlungsdiensten betreffenden Themen widmen.

Die Schlichtungsstelle besteht aus einer Schlichtungsperson. Sie untersteht keinerlei Weisungen, ist frei von Interessenbedingungen und übt ihre Aufgabe unabhängig, unparteiisch, transparent und effizient aus. Die Schlichtungsperson wird von der Regierung bestellt und hat über die erforderliche berufliche Qualifikation zu verfügen.

Rechtsgrundlage Art. 91 des Zahlungsdienstgesetzes (ZDG), LGBl. 2009 Nr. 271 (LR 950.1), und Verordnung über die aussergerichtliche Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich (FSV), LGBl. 2009 Nr. 279 (LR 952.012)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025
Wahl 23. November 2021
Schlichtungsperson
  • Wolff Peter, Dr., Schaan
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