Dem Aufsichtsrat der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) obliegt die Oberleitung der FMA. Er bestimmt die organisatorischen Strukturen und erlässt Richtlinien und Empfehlungen. Er legt die langfristigen operativen sowie finanziellen Ziele fest und verantwortet die Finanzplanung und die -kontrolle. Zudem überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung der FMA und die Umsetzung der von der Regierung festgelegten Eignerstrategie.
Der Aufsichtsrat der FMA besteht aus Mitgliedern mit Fachkompetenzen aus folgenden Bereichen: Bankwirtschaft (einschliesslich Vermögensverwaltung), Versicherungswirtschaft (einschliesslich Vorsorgebereich), Treuhandwesen, Recht oder Wirtschaftsprüfung sowie Wertpapierhandel (einschliesslich Investmentunternehmen).
Gesucht wird aktuell ein Aufsichtsratsmitglied mit vertieften Kenntnissen des Finanzplatzes Liechtenstein oder eines vergleichbaren Finanzplatzes. Sie verfügen über gute Kenntnisse der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein, sowie einer tadellosen Reputation. Darüber hinaus ist ein entsprechendes Fachwissen im Bereich kollektive Kapitalanlagen (Investmentunternehmen) für die erfolgreiche Ausübung des Mandats erforderlich. Die Stelle setzt Analysefähigkeit, kritisches Urteilsvermögen und genügend zeitliche Verfügbarkeit des Mandatsinhabers voraus.
Es dürfen keine finanziellen und materiellen Interessenkonflikte oder Abhängigkeiten, welche eine unabhängige Meinungsbildung beeinträchtigen können, bestehen. Das neu zu bestellende Aufsichtsrats-Mitglied muss das Kriterium der Unabhängigkeit (gem. den Definitionen in Art. 7 Abs. 5 FMAG) erfüllen. Im Übrigen gelten die fachlichen und personellen Anforderungen gemäss dem Anforderungsprofil der Regierung vom 28. Februar 2023 für den Aufsichtsrat der FMA.
Die Regierung Liechtenstein ermutigt qualifizierte Kandidatinnen ausdrücklich zur Bewerbung.
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