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Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Prü­fungs­kom­mission für die Prü­fung der fach­lichen Eig­nung zur Füh­rung eines Güter- und Personenkraft­ver­kehrs­unterneh­mens

Die Kommission führt die Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmens durch.

Die Prüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern und wird von der Regierung für die Dauer von vier Jahren bestellt. Sie setzt sich aus je einem Vertreter der Motorfahrzeugkontrolle, der Landespolizei und der Wirtschaftskammer Liechtenstein sowie zwei Vertretern des Amtes für Volkswirtschaft zusammen. Ein Vertreter des Amtes für Volkswirtschaft führt den Vorsitz.

Rechtsgrundlage Art. 5 der Verordnung vom 24. September 1996 über die Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güter- und Personenkraft­verkehrsunternehmens, LGBl. 1996 Nr.166 (LR 741.631.3)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode ab 21. November 2021
Vorsitz
  • vakant
Mitglieder
  • vakant
  • vakant
  • vakant
  • vakant