Der Kommission Sportschule obliegen die Entscheidung über die Erfüllung der sportspezifischen Aufnahme- und Verbleibbedingungen von Schülern von Sportklassen, die Reihung von aufzunehmenden Schülern, wenn das Platzangebot nicht ausreicht, die Information der Schulleitung, dass ein Schüler einzelne Verbleibebedingungen nicht mehr erfüllt oder bei einem Schüler die Bereitschaft oder Fähigkeit zum Leistungssport nicht mehr vorhanden ist, die Beratung in sportspezifischen Angelegenheiten sowie die Ablegung von Rechenschaft über ihre Tätigkeit.
Die Kommission Sportschule besteht aus sechs Mitgliedern, wovon mindestens je ein Vertreter des Schulamtes, der Stabsstelle für Sport, der Realschule, des Gymnasiums und des Liechtenstein Olympic Committee (LOC) zu bestellen sind. Die Regierung bestimmt einen Mitarbeiter des Schulamtes zum Vorsitzenden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
| Rechtsgrundlage |
Art. 32a der Schulorganisationsverordnung (SchulOV), LGBl. 2004 Nr. 154 (LR 411.201) |
| Wahlbehörde |
Regierung |
| Mandatsperiode |
1. Oktober 2024 bis 30. September 2028 |
| Wahl |
2. Juni 2026 / 1. Oktober 2024 |
| Vorsitz |
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| Mitglieder |
- Briker Mathias, Liechtenstein Olympic Committee
- Gesslbauer Stefan, Liechtenstein Olympic Committee
- Fischer Christian, Sportschulkoordinator Sekundarstufe II
- Mohr Roman, Sportschulkoordinator Sekundarstufe I
- Tömördy Jürgen, Stabsstelle für Sport
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