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Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

AHV-IV-FAK – Verwal­tungsrat

Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Anstalt, setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Direktion. Zudem obliegen ihm die Finanzplanung und die Finanzkontrolle, die Anlage des Vermögens, die Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung sowie die Behandlung von Aufsichtsbeschwerden.

Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren gewählt werden. Im Verwaltungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen und Vermögensverwaltung vertreten.

Die Regierung kann zu den Sitzungen des Verwaltungsrates einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden.

Rechtsgrundlage Art. 5ff. des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), LGBl. 1952 Nr. 29 (LR 831.10)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode 19. Mai 2024 bis 18. Mai 2028
Wahl 12.. März 2024
Präsident
  • Hasler Adrian, Triesen
Mitglieder
  • Beck Roman, Triesenberg
  • Frei-Wille Sabine, Balzers
  • Heeb Johanna, Planken
  • Hoop Norman, Gamprin
  • Matt Bruno, Mauren
  • Ospelt Karlheinz, Vaduz
Vertreter der Regierung mit beratender Stimme
  • Frick Manuel, Regierungsrat
Internet-Auftritt www.ahv.li