Die Kommission für Energiemarktaufsicht ist eine von der Regierung errichtete Regulierungsbehörde. Sie kann alle Massnahmen treffen, die zur Marktaufsicht nach Massgabe des Staatsvertragsrechts, insbesondere des EWR-Rechts, erforderlich sind. Zudem berät sie die Regierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Elektrizitäts-, Erdgas- und Energiepolitik.
Die Kommission besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, welche von der Regierung auf fünf Jahre bestellt werden. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Regierung ernannt.
| Rechtsgrundlage |
Art. 25 des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG), LGBl. 2002 Nr. 144 (LR 730.3); und Art. 21 des Gasmarktgesetzes (GMG), LGBl. 2003 Nr. 218 (LR 733.2) |
| Wahlbehörde |
Regierung |
| Mandatsperiode |
5. Februar 2023 bis 4. Februar 2028 |
| Wahl |
17. Januar 2023 |
| Vorsitz |
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| Stellvertreter des Vorsitzenden |
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| Mitglieder |
- Elkuch Roland, Schellenberg
- Müssner Hubert, Gamprin-Bendern
- Ritter-Widmer Gabriela, Eschen
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| Postadresse |
Kommission für Energiemarktaufsicht Regierungsgebäude Peter-Kaiser-Platz 1 Postfach 684 9490 Vaduz
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