Das Gremium hat die Aufgabe, im Sinn der Landesverfassung und gemäss den Bestimmungen des Richterbestellungsgesetzes im Hinblick auf die Bestellung der Richter die Beurteilung und Auswahl der hierfür in Betracht kommenden Kandidaten zu treffen und dem Landtag in Vorschlag zu bringen.
Das Gremium setzt sich aus dem Landesfürsten, je einem Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe, dem für die Justizverwaltung zuständigen Regierungsmitglied und einer den Landtagsvertretern entsprechenden Anzahl weiterer Mitglieder, welche vom Landesfürsten berufen werden, zusammen. Die Mitglieder werden für die Mandatsdauer des Landtages nach jeder Landtagswahl in das Gremium berufen.
Rechtsgrundlage |
Art. 3 des Gesetzes über die Bestellung der Richter (Richterbestellungsgesetz, RBG), LGBl. 2004 Nr. 30 (LR 173.01) |
Wahlbehörde |
Landesfürst, Landtag |
Mandatsperiode |
2025 bis 2029 |
Vorsitz |
- S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
|
Mitglieder |
- Donhauser Matthias, Dr.
- Gächter Thomas, Prof. Dr. iur.
- Lovrek Elisabeth, Hon.-Prof. Dr.
- Ungerank Wilhelm, Dr.
- Schädler Emanuel, Dr., Regierungsrat
- Haldner-Schierscher Manuela, Landtagsabgeordnete (FL)
- Rehak Thomas, Landtagsabgeordneter (DpL)
- Vogt Thomas, Landtagsabgeordneter (VU)
- Salzgeber Daniel, Landtagsabgeordneter (FBP)
|