Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Oberleitung des Kunstmuseums und bestimmt über dessen grundlegende Ausrichtung. Er erlässt die Statuten, legt die Sammlungspolitik fest und entscheidet über die Durchführung von Ausstellungen. Zuhanden der Regierung beschliesst er den jährlichen Voranschlag, die Jahresrechnung sowie den Jahresbericht.
Gesucht werden vier ordentliche Mitglieder für den Stiftungsrat mit Kompetenzen in einem der folgenden Fachgebiete:
- Unternehmensorganisation und -führung
- Kunst und Kultur
- Finanz- und Rechnungswesen/Controlling
- Recht
Jedes Mitglied des Stiftungsrats muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Integrität (keine Eintragungen im Strafregister, keine offenen Betreibungen, keine strafrechtlichen Verurteilungen und keine hängigen Strafverfahren)
- Team- und Konfliktfähigkeit
- Ziel-, Lösungs- und Ergebnisorientiertheit
- Loyalität
- hohe Sozialkompetenz und gute Kommunikationsfähigkeit
- Identifikation mit dem Kunstmuseum Liechtenstein (insbesondere bezüglich Gesetzesauftrag, Strategie, öffentliches Interesse)
- keine (akuten oder latenten) Interessenskonflikte mit dem Kunstmuseum Liechtenstein und den übrigen Stiftungsratsmitgliedern
- keine Angehörigkeit in Regierung oder Landtag
- keine Vertretung in der Direktion des Kunstmuseums Liechtenstein
- keine massgebliche wirtschaftliche oder persönliche Beziehung zur Revisionsstelle des Kunstmuseums Liechtenstein oder dem leitenden Revisor
- Zeitliche Verfügbarkeit im Umfang von etwa sechs Halbtages- bzw. Abendsitzungen (Arbeitssitzungen, Strategieerarbeitung, Spezialthemen) pro Jahr plus Sitzungsvorbereitung sowie für Repräsentationsaufgaben.
|