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Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Bestel­lung strategi­scher Füh­rungsebenen

Stiftung/Anstalt: Liechtenstein Wärme 
Mandatsperiode: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029
Zu bestellende Positionen: 2 Mitglieder des Verwaltungsrates
Bemerkungen:

Dem Verwaltungsrat von Liechtenstein Wärme obliegt die Oberleitung der Anstalt. Er bestimmt die organisatorischen Strukturen und definiert die langfristigen operativen und finanziellen Zielsetzungen und überwacht die Umsetzung der von der Regierung definierten Eignerstrategie.

 

Im Verwaltungsrat sind unter anderem Fachkompetenzen aus den Bereichen Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen, Energiewirtschaft, Technik sowie Recht vertreten.

 

Für die Mandatsperiode 2026-2029 wird je eine Person mit vertieften Kenntnissen in folgenden Bereichen gesucht:

 

· Finanz- und Rechnungswesen / Controlling / Wirtschaftsprüfung

 

· Verkauf, Marketing und IT, sowie nachhaltige Unternehmensführung (ESG)

 

Wünschenswert sind Mitglieder, welche neben einem einwandfreien Leumund, hohe Sozialkompetenz sowie Führungserfahrung aufweisen. Ausserdem wird ein Interesse an Themen der Energiewirtschaft bzw. der Gas- und Wärmewirtschaft sowie in technischen Belangen und Bereichen der Umwelt erwartet.

Meldefrist: 10. Oktober 2025
Kontakt: Generalsekretariat des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Sport
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel. +423 236 76 83
inneres@regierung.li

Kulturstiftung Liechtenstein

Stiftung/Anstalt: Stiftungsrat Kulturstiftung Liechtenstein
Mandatsperiode:

1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029

zu bestellende Positionen: Stiftungsrat
Bemerkung:

Voraussetzung für diese Position ist das Interesse am liechtensteinischen Kulturgeschehen und eine Identifikation mit der Kulturstiftung Liechtenstein.

Konkret werden Personen mit vertieften Kenntnissen im folgenden Bereich gesucht:

- Bildende Kunst

Liechtensteinische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Liechtenstein erwünscht. Es sollten keine Interessenskonflikte mit der Kulturstiftung Liechtenstein, den wichtigsten geförderten Gruppen sowie übrigen Stiftungsratsmitgliedern bestehen.

Meldefrist: 10. Oktober 2025
Kontakt: Generalsekretariat des 
Ministeriums für Äusseres, Umwelt und Kultur
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel. +423 236 60 07
kultur@regierung.li 

Stiftung Familienhilfe Liechtenstein

Stiftung/Anstalt: Stiftung Familienhilfe Liechtenstein (FHL)
Mandatsperiode: 2026 bis 2029
zu bestellende Positionen: 1 Stiftungsratspräsident/-in
Bemerkung:

Persönlichkeit

  • integere, loyale und repräsentative Persönlichkeit
  • starkes Engagement und hohe Eigeninitiative
  • rasche Auffassungsgabe und analytische Denkweise
  • Alter: mindestens 35 Jahre
  • Wohnsitz und gutes Netzwerk in Liechtenstein

Sozial- und Führungskompetenzen

  • hohe Integrations-, Motivations- und Kommunikationsfähigkeit
  • hohe Fähigkeit zum Konfliktmanagement
  • Erfahrung in der Führung eines ähnlichen Unternehmens
  • Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen

Fachliche Anforderungen

  • sehr gute Kenntnisse des Sozialwesens in Liechtenstein
  • Vertrautheit mit dem Finanz- und Rechnungswesen
  • Fachkompetenzen im Bereich Recht von Vorteil
Meldefrist: 3. Oktober 2025
Kontakt:

Generalsekretariat des Ministeriums für Gesellschaft und Justiz
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel. +423 236 60 94
mailto: michael.winkler@regierung.li


Finanzmarktaufsicht (FMA) – Aufsichtsrat

Stiftung/Anstalt: Finanzmarktaufsicht (FMA) – Aufsichtsrat

Mandatsperiode:

1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030

zu bestellende Positionen:

Mitglied des Aufsichtsrates (m/w/d)

Bemerkung:

Dem Aufsichtsrat der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) obliegt die Oberleitung der FMA. Er bestimmt die organisatorischen Strukturen und erlässt Richtlinien und Empfehlungen. Er legt die langfristigen operativen sowie finanziellen Ziele fest und verantwortet die Finanzplanung und die -kontrolle. Zudem überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung der FMA und die Umsetzung der von der Regierung festgelegten Eignerstrategie.

Der Aufsichtsrat der FMA besteht aus Mitgliedern mit Fachkompetenzen aus folgenden Bereichen: Bankwirtschaft (einschliesslich Vermögensverwaltung), Versicherungswirtschaft (einschliesslich Vorsorgebereich), Treuhandwesen, Recht oder Wirtschaftsprüfung sowie Wertpapierhandel (einschliesslich Investmentunternehmen).

Gesucht wird aktuell ein Aufsichtsratsmitglied mit vertieften Kenntnissen des Finanzplatzes Liechtenstein oder eines vergleichbaren Finanzplatzes. Sie verfügen über gute Kenntnisse der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein, sowie einer tadellosen Reputation. Darüber hinaus ist ein entsprechendes Fachwissen im Bereich kollektive Kapitalanlagen (Investmentunternehmen) für die erfolgreiche Ausübung des Mandats erforderlich. Die Stelle setzt Analysefähigkeit, kritisches Urteilsvermögen und genügend zeitliche Verfügbarkeit des Mandatsinhabers voraus.

Es dürfen keine finanziellen und materiellen Interessenkonflikte oder Abhängigkeiten, welche eine unabhängige Meinungsbildung beeinträchtigen können, bestehen. Das neu zu bestellende Aufsichtsrats-Mitglied muss das Kriterium der Unabhängigkeit (gem. den Definitionen in Art. 7 Abs. 5 FMAG) erfüllen. Im Übrigen gelten die fachlichen und personellen Anforderungen gemäss dem Anforderungsprofil der Regierung vom 28. Februar 2023 für den Aufsichtsrat der FMA.

Die Regierung Liechtenstein ermutigt qualifizierte Kandidatinnen ausdrücklich zur Bewerbung.

Meldefrist: 20. Oktober 2025
Kontakt:

Generalsekretariat des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 236 60 11
mailto: praesidiales@regierung.li