Titelbild Staatskalender
Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Bestel­lung strategi­scher Füh­rungsebenen

Hier anmelden und Sie erfahren, ob Bestellungen zu strategischen Führungsebenen ausgeschrieben sind.


Kulturstiftung Liechtenstein - Präsidium

Stiftung/Anstalt: Stiftungsrat Kulturstiftung Liechtenstein
Mandatsperiode:

1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028

zu bestellende Positionen: Stiftungsratspräsident/-in
Bemerkung:

Voraussetzung für diese Position sind das Interesse am liechtensteinischen Kulturgeschehen sowie eine Identifikation mit der Kulturstiftung Liechtenstein. Darüber hinaus sollten Interessierte folgende Eigenschaften mitbringen:

- repräsentative Persönlichkeit

- starkes Engagement und hohe Eigeninitiative

- rasche Auffassungsgabe und analytische Denkweise

- enge Verbundenheit mit und gutes Netzwerk in Liechtenstein - hohe Integrations- und Motivationsfähigkeit

- hohe Fähigkeit zum Konfliktmanagement

- Führungserfahrung

- Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen

- gute Kenntnisse des Kulturschaffens in Liechtenstein

- Vertrautheit mit dem Finanz- und Rechnungswesen 

 

Liechtensteinische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Liechtenstein erwünscht. Es sollten keine akuten Interessenskonflikte mit der Kulturstiftung Liechtenstein, den wichtigsten geförderten Gruppen sowie übrigen Stiftungsratsmitgliedern bestehen.

Meldefrist: 31. August 2024
Kontakt: Generalsekretariat des 
Ministeriums für Gesellschaft und Kultur
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel. +423 236 74 76
kultur@regierung.li 

Kunstmuseum Liechtenstein - Stiftungsrat

Stiftung/Anstalt: Stiftungsrat Kunstmuseum
Mandatsperiode:

1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028

zu bestellende Positionen: 4 Stiftungsräte
Bemerkung:

Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Oberleitung des Kunstmuseums und bestimmt über dessen grundlegende Ausrichtung. Er erlässt die Statuten, legt die Sammlungspolitik fest und entscheidet über die Durchführung von Ausstellungen. Zuhanden der Regierung beschliesst er den jährlichen Voranschlag, die Jahresrechnung sowie den Jahresbericht.

Gesucht werden vier ordentliche Mitglieder für den Stiftungsrat mit Kompetenzen in einem der folgenden Fachgebiete:

- Unternehmensorganisation und -führung

- Kunst und Kultur

- Finanz- und Rechnungswesen/Controlling

- Recht

Jedes Mitglied des Stiftungsrats muss folgende Anforderungen erfüllen:

- Integrität (keine Eintragungen im Strafregister, keine offenen Betreibungen, keine strafrechtlichen Verurteilungen und keine hängigen Strafverfahren)

- Team- und Konfliktfähigkeit

- Ziel-, Lösungs- und Ergebnisorientiertheit

- Loyalität

- hohe Sozialkompetenz und gute Kommunikationsfähigkeit

- Identifikation mit dem Kunstmuseum Liechtenstein (insbesondere bezüglich Gesetzesauftrag, Strategie, öffentliches Interesse)

- keine (akuten oder latenten) Interessenskonflikte mit dem Kunstmuseum Liechtenstein und den übrigen Stiftungsratsmitgliedern

- keine Angehörigkeit in Regierung oder Landtag

- keine Vertretung in der Direktion des Kunstmuseums Liechtenstein

- keine massgebliche wirtschaftliche oder persönliche Beziehung zur Revisionsstelle des Kunstmuseums Liechtenstein oder dem leitenden Revisor

- Zeitliche Verfügbarkeit im Umfang von etwa sechs Halbtages- bzw. Abendsitzungen (Arbeitssitzungen, Strategieerarbeitung, Spezialthemen) pro Jahr plus Sitzungsvorbereitung sowie für Repräsentationsaufgaben.

Meldefrist: 31. August 2024
Kontakt: Generalsekretariat des 
Ministeriums für Gesellschaft und Kultur
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel. +423 236 60 10
kultur@regierung.li
 


Stiftung Familienhilfe Liechtenstein

Stiftung/Anstalt: Stiftung Familienhilfe Liechtenstein (FHL)
Mandatsperiode:

1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028

zu bestellende Positionen: 1 Stiftungsratsmitglied
Bemerkung:

Gesucht wird ein Stiftungsratsmitglied mit Kompetenzen in den Bereichen:

- Unternehmensorganisation und -führung

- Ambulante Pflege und Betreuung

- Kenntnisse des Gesundheits- und Sozialwesens in Liechtenstein

 

Die fachlichen und personellen Anforderungen können dem Anforderungsprofil der Stiftung Familienhilfe Liechtenstein entnommen werden.

Meldefrist: 31. August 2024
Kontakt:

Generalsekretariat des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur
Postfach 684
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 60 18
E-Mail: gesellschaft@regierung.li