Die Kommission berät die Regierung bei Fragen der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung.
Sie besteht aus an der Durchführung der Unfallversicherung interessierten Wirtschaftsverbänden sowie aus Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Die Kommissison wird vom Amt für Gesundheit geleitet.
Rechtsgrundlage | Art. 80 Abs. 5 des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, LGBl. 1990 Nr. 46 (LR 832.20) |
Wahlbehörde | Regierung |
Mandatsperiode | 2016 bis September 2020 |
Wahl | 27. September 2016 |
Vorsitz |
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Mitglieder |
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