Titelbild Staatskalender
Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Verwal­tungs­gerichtshof (VGH)

Der Verwaltungsgerichtshof behandelt sämtliche Beschwerden gegen Entscheidungen oder Verfügungen der Regierung und der anstelle der Kollegialregierung eingesetzten besonderen Kommissionen (Art. 78 Abs. 3 LV).

Der Verwaltungsgerichtshof besteht aus fünf Richtern und fünf Ersatzrichtern, die vom Landesfürsten ernannt werden (Art. 96 LV). Die Amtsdauer der Richter und der Ersatzrichter des Verwaltungsgerichtshofes beträgt fünf Jahre. Die Amtsdauer ist so zu gestalten, dass jedes Jahr ein anderer Richter beziehungsweise Ersatzrichter ausscheidet. Die fünf Richter wählen aus ihrer Reihe jährlich einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Rechtsgrundlage Art. 102 der Verfassung (LR 101)

Präsident

Stellvertretende Präsidentin

RichterInnen

ErsatzrichterInnen

Adresse Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 804
9490 Vaduz
Telefon + 423 236 61 11

Internet

www.vgh.li

E-Mail

info@vgh.li