Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Stiftung, setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Geschäftsleitung.
Im Weiteren erlässt der Stiftungsrat Reglemente über die Förderung und Finanzierung der Veranstalter von Angeboten der Erwachsenenbildung, fasst Beschlüsse über die Ausrichtung von Förderungsbeiträgen und erstellt den jährlichen Voranschlag, die Jahresrechnung und den Jahresbericht zuhanden der Regierung.
Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren gewählt werden. Im Verwaltungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Bildungswesen, Finanz- und Rechnungswesen und Recht vertreten.
Rechtsgrundlage | Art. 7ff. des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein», LGBl. 2009 Nr. 361 (LR 413.1) |
Wahlbehörde | Regierung |
Mandatsperiode | 2014 bis 2018 / 2015 bis 2019 |
Wahl | 4. November 2014 / 23. Juni 2015 / 27. Februar 2018 |
Präsident |
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Vizepräsidentin |
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Mitglieder |
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Geschäftsführerin |
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Anforderungsprofil | Link |
Internet-Auftritt | www.erwachsenenbildung.li |